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Klasse
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Beschreibung
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| Krafträder ohne Beschränkung. Ab einem Alter von 25 Jahren Direkteinstieg möglich | |
| Krafträder bis 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Diese Leistungsbeschränkungen entfallen zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis |
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| Krafträder bis 125 ccm bis 11 kW (15 PS). Für 16 bis 17 Jährige max. 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. |
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| Kraftwagen bis 3,5 t. Auch mit Anhänger bis 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t ist. |
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| Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht schwerer als 3,5 t ist. |
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| Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. |
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| Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit. (mit Anhänger bis 25 km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h. |
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| Mofa oder Mofaroller bis 50 ccm, max. 25 km/h. Stichtag 1.April 1965 | |
| alle anderen Klassen: C1 , C1E , C , CE , T... |