Führerscheinklassen
Klasse
Beschreibung
Krafträder ohne Beschränkung. Ab einem Alter von 25 Jahren Direkteinstieg möglich
Krafträder bis 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Diese Leistungsbeschränkungen entfallen zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis
Krafträder bis 125 ccm bis 11 kW (15 PS). Für 16 bis 17 Jährige max. 80 km/h
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
B
Kraftwagen bis 3,5 t. Auch mit Anhänger bis 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht
des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige
Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t ist.
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht
schwerer als 3,5 t ist.
M
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und max. 45 km/h
Höchstgeschwindigkeit.
L
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit.
(mit Anhänger bis 25 km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
bis 25 km/h.
Mofa oder Mofaroller bis 50 ccm, max. 25 km/h. Stichtag 1.April 1965
alle anderen Klassen: C1 , C1E , C , CE , T...