Ab wann kann ich mit meiner Ausbildung beginnen?
Antwort: Ein halbes Jahr vor deinem 16. bzw 17. Geburtstag. Theorieprüfung frühestens drei, praktische Prüfung einen Monat vorher.
Brauche ich einen Führerschein für ein Mofa?
Antwort: Wer nach dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt eine Mofa-Prüfbescheinigung. Nach 6 mal 90 Minuten Theorie und 1 mal 90 Minuten Praxis (fahren) muss dazu beim TÜV eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Wer älter ist kann ohne Führerschein Mofa fahren.
Welchen Führerschein kann ich mit 16 machen?
Antwort: Klasse M, d.h. Roller oder Krafträder bis max. 50 ccm und 45 km/h. Die Ausbildung erfolgt mit einem Honda-Roller. Klasse A1, d.h. 125 ccm und 80 km/h. Die Ausbildung ist hierbei mit Schaltgetriebe. In der Prüfung muss vorausgefahren werden und es gibt 12 Sonderfahrten.
Der Vorteil:
Wenn du später den Motorrad-Führerschein machst, reduzieren sich die Sonderfahrten auf die Hälfte und natürlich auch die normalen Fahrstunden (Motorrad und Auto): Außerdem ist dieser Führerschein schon auf Probe, so dass mit 18 deine Probezeit vorbei ist.
Welchen Motorrad-Führerschein kann ich mit 18 machen?
Antwort: Klasse A, d.h. bis 34 PS bzw. 25 kW. Nach 2 Jahren fällt die Leistungsbeschränkung weg.
Was kostet ein Führerschein?
Antwort: Das ist abhängig vom Talent und den Vorkenntnissen. Wenn du näheres wissen möchtest, schick uns einfach eine E-Mail.
Was bedeutet Probezeit?
Antwort: Ab Klasse A1 aufwärts werden alle Ersterteilungen 2 Jahre auf Probe erteilt. Wer innerhalb der Probezeit auffällig wird (z.B. mehr als 20 km/h zu schnell, bei Rot über die Ampel, Unfall, Bußgeld von mind. 40 € usw.), muss einen Nachschulungskurs besuchen. Seine Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Bei erneuter Auffälligkeit wird von der Behörde eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Fällt man zum dritten Mal auf, wird die Fahrerlaubnis für mind. 3 Monate entzogen.
Wenn du noch weitere Fragen hast, schick sie uns per E-Mail, ruf uns an oder benutze das Anfrageformular.