Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Ausbildungsvertrag zwischen der Ferienfahrschule Haid, Inhaber Markus Haid, Munzinger Straße 5, 79111 Freiburg im Breisgau (nachfolgend „Fahrschule“), und dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Fahrlehrergesetz (FahrlG).
Mit der Anmeldung kommt der Ausbildungsvertrag zustande. Die Fahrschule erbringt die theoretische und praktische Ausbildung nach den gesetzlichen Vorgaben (FahrlG, Fahrerlaubnis-Verordnung). Die Ausbildung erfolgt durch Fahrlehrer mit gültiger Fahrlehrererlaubnis. Ein bestimmter Ausbildungserfolg (Bestehen der Prüfung) kann nicht garantiert werden, da dieser auch von der Mitwirkung des Fahrschülers abhängt.
Der Fahrschüler verpflichtet sich, pünktlich und in fahrtüchtigem Zustand (insbesondere ohne Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten) zum Unterricht zu erscheinen sowie erforderliche Unterlagen (z. B. Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis, Lichtbild) fristgerecht vorzulegen.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise gemäß Preisaushang bzw. Preisliste. Der Grundbetrag, die Gebühren für Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungsvorstellungen sind grundsätzlich vor der jeweiligen Leistung bzw. nach Vereinbarung zu entrichten. Gebühren Dritter (TÜV/DEKRA, Behörde, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs) sind nicht im Fahrschulpreis enthalten.
Vereinbarte Fahrstunden können bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ohne wichtigen Grund kann die Fahrschule die ausgefallene Unterrichtseinheit in Rechnung stellen.
Das Ausbildungsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden (§ 17 FahrlG). Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Die Kündigung bedarf der Textform.
Die Fahrschule haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist die Haftung – außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Während der Ausbildungsfahrten ist der Fahrlehrer Führer des Fahrzeugs im Sinne des Straßenverkehrsrechts.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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